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Richtlinien für die Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern


Die Richtlinien für eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern basieren auf den allgemeinen Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Hier sind die wesentlichen Schritte und Anforderungen für eine Bauvoranfrage in diesem Bundesland:

Die Richtlinien für eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern basieren auf den allgemeinen Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Hier sind die wesentlichen Schritte und Anforderungen für eine Bauvoranfrage in diesem Bundesland:


1. Zweck der Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage dient der Klärung einzelner baurechtlicher Fragen vor Einreichung eines vollständigen Bauantrags. Sie soll dem Bauherrn frühzeitig Rechtssicherheit geben, ob bestimmte Aspekte des geplanten Bauvorhabens genehmigungsfähig sind.


2. Inhalt und Umfang

Antragsformular: Die Bauvoranfrage erfolgt schriftlich mittels eines spezifischen Formulars, das bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erhältlich ist.

Beschreibung des Vorhabens: Eine detaillierte Beschreibung des geplanten Bauvorhabens und der konkret zu klärenden Fragestellungen.

Lageplan: Ein Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500 oder 1:1000, der die genaue Lage und Größe des Baugrundstücks zeigt.

Skizzen und Pläne: Skizzen oder vorläufige Baupläne, die die wesentlichen Merkmale des Bauvorhabens verdeutlichen (z.B. Grundrisse, Ansichten).


3. Zuständige Behörde

Die Bauvoranfrage wird bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Dies kann das Bauamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde sein, in der sich das Baugrundstück befindet.


4. Prüfungsumfang

Die Behörde prüft nur die in der Bauvoranfrage gestellten Fragen. Es empfiehlt sich daher, die Fragen präzise zu formulieren und möglichst alle relevanten Aspekte anzusprechen.

Die Bauvoranfrage kann sich auf verschiedene Themen beziehen, wie z.B.:

Zulässigkeit der geplanten Nutzung

Einhaltung von Abstandsflächen

Zulässige Gebäudehöhe und Geschosszahl

Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan oder der umliegenden Bebauung


5. Ergebnis der Bauvoranfrage

Bauvorbescheid: Die Behörde erteilt einen Bauvorbescheid, der die geprüften Fragen rechtsverbindlich beantwortet. Dieser Bescheid ist in der Regel drei Jahre gültig und gibt dem Bauherrn Rechtssicherheit für die darin geklärten Punkte.

Verbindlichkeit: Der Bauvorbescheid ist bindend für die späteren Entscheidungen im Bauantragsverfahren, sofern keine wesentlichen Änderungen an den geplanten Bauvorhaben vorgenommen werden.


6. Kosten

Für die Bearbeitung der Bauvoranfrage fallen Gebühren an. Die genaue Höhe richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Kommune.


7. Weitere Hinweise

Vollmachten: Falls die Bauvoranfrage nicht vom Grundstückseigentümer selbst gestellt wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Beratung: Es wird empfohlen, vor Einreichung der Bauvoranfrage ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu führen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Fragen und Unterlagen berücksichtigt werden.


Für genauere und spezifische Informationen sollte die zuständige Bauaufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern direkt kontaktiert werden, da es regionale Unterschiede und besondere Anforderungen geben kann.