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Baugenehmigung in Berlin für ... 

Nutzungsänderung

Für jedes Gebäude in Deutschland liegt eine Baugenehmigung je nach Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Bildung, Kultur etc.) bereits vor. 
Soll aber die Nutzung geändert werden, muß dies evtl. genehmigt werden.
Dazu muss eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt eingeholt werden.

 

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Nutzungsänderung?

Im baurechtlichen Sinne bezieht sich eine Nutzungsänderung auf die Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage im Vergleich zu ihrer ursprünglichen genehmigten Nutzung. Wenn ein Eigentümer beabsichtigt, die Nutzung eines bestehenden Gebäudes zu ändern, ist in vielen Fällen eine Genehmigung für diese Nutzungsänderung erforderlich.

Verschiedene Nutzungen können in baurechtlichen Kontexten unterschieden werden. Hier sind einige Beispiele für verschiedene Nutzungen:


1. **Wohnnutzung:**

   - Nutzung des Gebäudes oder der Räumlichkeiten für Wohnzwecke, wie Wohnungen, Einfamilienhäuser oder Studentenwohnheime.

2. **Gewerbenutzung:**

   - Nutzung des Gebäudes für gewerbliche Aktivitäten, wie Geschäfte, Büros, Restaurants, Werkstätten oder Fabriken.

3. **Büronutzung:**

   - Spezifische Untergruppe der Gewerbenutzung, die auf Büroaktivitäten beschränkt ist.

4. **Industrienutzung:**

   - Nutzung des Gebäudes für industrielle Produktion, Verarbeitung oder Lagerung.

5. **Einzelhandelsnutzung:**

   - Nutzung des Gebäudes für den Verkauf von Waren an Endverbraucher, z. B. Geschäfte, Einkaufszentren oder Supermärkte.

6. **Gastronomienutzung:**

   - Nutzung des Gebäudes für gastronomische Aktivitäten, wie Restaurants, Cafés oder Bars.

7. **Freizeitnutzung:**

   - Nutzung des Gebäudes für Freizeitaktivitäten, wie Fitnessstudios, Kinos, Bowlingbahnen oder Spielhallen.

8. **Kulturelle Nutzung:**

   - Nutzung des Gebäudes für kulturelle Zwecke, wie Theater, Museen oder Galerien.

9. **Hotelnutzung:**

   - Nutzung des Gebäudes für Beherbergungszwecke, wie Hotels oder Pensionen.

10. **Gesundheitsnutzung:**

    - Nutzung des Gebäudes für medizinische oder gesundheitsbezogene Aktivitäten, wie Arztpraxen, Kliniken oder Apotheken.


Eine Nutzungsänderung tritt auf, wenn der Eigentümer beabsichtigt, das Gebäude für eine andere Art von Nutzung zu verwenden, als es in der ursprünglichen Baugenehmigung genehmigt wurde. Diese Änderung erfordert in vielen Fällen eine neue baurechtliche Genehmigung. Die genauen Anforderungen können je nach Region unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, sich an die örtlichen Baubehörden zu wenden, um Informationen über den Prozess der Nutzungsänderung und die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten.

antrag auf eine Baugenehmigung

So funktioniert es: 4 Schritte 

Sie schicken uns ein einfaches  Onlineformular, welches Ihr Anliegen und das Objekt beschreibt.

Kostenlose Erstberatung

Sie werden bereits nach maximal 24h kontaktiert und es wird erklärt, wie es weitergeht. Diese Erstberatung ist kostenlos.

Erstellung der Dokumente & formulare

Nach der Erstberatung wissen Sie, welche Dokumente evtl. noch fehlen. Zusammen mit Ihnen werden diese zusammentragen oder erstellt.

Einreichung der pläne & genehmigung

Einer unserer Partner reicht die Dokumente beim zuständigen Bauamt ein und begleitet Sie bis zur Genehmigung.

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